Gesetze / Erlaß über die Amtsschilder der Bundesbehörden

AmtsschErl

3.

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AmtsschErl/3.#abs-1 (1) Es sind drei Größen für Amtsschilder zugelassen. Die Abmessungen betragen in Zentimetern:

GrößeIIIIII
a) Breite4229,721
b) Höhe
1. des allgemeinen Amtsschildes (Ziffer 1)59,44229,7
2. des gemeinsamen Amtsschildes mehrerer Dienststellen (Ziffer 2)42,43021,2
3. der Anhängeschilder zu Ziffer 2
bei einzeiliger Beschriftung17128,5
bei zweizeiliger Beschriftung241712

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AmtsschErl/3.#abs-2 (2) Welche der zugelassenen Größen des Amtsschildes gewählt wird, bestimmt sich nach der Größe und Gestaltung des Gebäudes und der Fläche, auf der das Amtsschild befestigt werden soll.