Gesetze / Erlaß über die Amtsschilder der Bundesbehörden
AmtsschErl2.
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AmtsschErl/2.#abs-1 (1) Befinden sich in einem Gebäude mehrere zur Führung des Amtsschildes der Bundesbehörden berechtigte Dienststellen, so können sie ein gemeinsames Schild mit dem Bundesadler verwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AmtsschErl/2.#abs-2 (2) Die Dienststellenbezeichnungen werden in diesem Fall auf besonderen, untereinander aufgehängten Anhängeschildern angeführt.