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Gesetze / Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten des Bundes im Saarland

AmtsbezSaarAnO

I.

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Bundesregierung wird ermächtigt, als Amtsbezeichnungen der in § 13 Abs. 1 und 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes bezeichneten Beamten des Bundes die Amtsbezeichnungen nach den Bundesbesoldungsordnungen A und B - Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 993) - festzusetzen.

AmtsbezSaarAnO

Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten des Bundes im Saarland

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/AmtsbezSaarAnO/i.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/AmtsbezSaarAnO/i., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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