Gesetze / Altholzverordnung

AltholzV

§ 4 Hochwertigkeit der Verwertung

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Verfahren zur stofflichen Verwertung von Altholz sind hochwertig. Satz 1 gilt entsprechend für die Verfahren zur energetischen Verwertung von Altholz.

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