Gesetze / Altersgeldgesetz

AltGG

§ 12 Zusammentreffen von Altersgeld mit Mindestruhegehalt

Stand: 10.06.2019

Bund

Besteht neben einem Anspruch auf Altersgeld ein Anspruch auf Mindestruhegehalt gegenüber dem Bund oder einem der Aufsicht einer Bundesbehörde unterliegenden Dienstherrn, ruht der Anspruch auf Altersgeld.

§ 11 § 13