Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Errichtung einer Akademie für Politische Bildung

AkadPolBiG

Präambel

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Bestand und die Zukunft des demokratischen Staates und der von ihm gewährleisteten Freiheit hängen von der rechten Einschätzung seiner Werte durch die Staatsbürger und ihrem Willen, sie zu behaupten, ab.

Dem Staat erwächst daher die Pflicht, alle Maßnahmen zu unterstützen und zu ergreifen, die der Pflege der politischen Bildung dienen. Zu diesem Zweck wird eine Akademie für Politische Bildung errichtet.

Art 1