Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 75 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/75#abs-1 (1) Erhebungsmerkmale sind die Art der zur Erzeugung von Wein oder Most verwendeten Erzeugnisse, die Erzeugung, untergliedert nach Trauben, Most und Wein, bei Most und Wein auch nach Kategorien des Bezeichnungsschutzes sowie nach roten und weißen Trauben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/75#abs-2 (2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des Weinwirtschaftsjahres und dem Erhebungszeitpunkt.

§ 74 § 75a