Gesetze / Agrarstatistikgesetz AgrStatG § 50 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale Stand: 10.06.2019 Bund Die Erhebung in Brütereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Bruteiereinlagen und die Kükenerzeugung erhoben.