Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 50 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Erhebung in Brütereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Bruteiereinlagen und die Kükenerzeugung erhoben.

§ 49 § 51