Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Durchführung des Agrarstatistikgesetzes
AgrStatG-DVO§ 6 (aufgehoben)
Stand: 21.08.2026
Für § 6 AgrStatG-DVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.