Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Aggerverbandsgesetz
AggerVG -Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 15. Dezember 1992
Inhaltsübersicht
Erster Teil: Allgemeines
Rechtsform, Name, Sitz
Zweiter Teil: Aufgaben, Unternehmen, Übersichten
Aufgaben des Verbandes
Unternehmen des Verbandes, Übersichten
Übernahme von Aufgaben
Dritter Teil: Verbandsgebiet, Mitgliedschaft
Verbandsgebiet
Mitglieder des Verbandes
Vierter Teil: Pflichten, Enteignung
Pflichten der Mitglieder
Pflichten Dritter
Zulässigkeit der Enteignung
Fünfter Teil: Innere Verfassung
Selbstverwaltung, Verbandsorgane
Satzung
Verbandsversammlung
Delegierte in der Verbandsversammlung
Aufgaben der Verbandsversammlung
Sitzungen der Verbandsversammlung, Beschlußfassung
Zusammensetzung, Wahl und Amtszeit des Verbandsrates
Aufgaben des Verbandsrates
Sitzungen des Verbandsrates, Beschlußfassung
Vorstand
Aufgaben des Vorstandes
Vertretung des Verbandes
Sechster Teil: Finanzplanung, Wirtschaftsführung und Rechnungswesen, Beiträge
(weggefallen)
Wirtschaftsplan, Finanzplanung
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Rücklagen, Rechnungs- und Prüfungswesen, Wirtschaftsführung
Beiträge
Beitragsmaßstab
Veranlagung
Rechtliche Eigenschaft der Beiträge, Vollstreckung
Siebenter Teil: Widerspruchsausschuß
Widerspruchsausschuß
Aufgaben des Widerspruchsausschusses
Kosten des Widerspruchsverfahrens
Achter Teil: Zwangsmittel, Bekanntmachungen
Zwangsmittel
Bekanntmachungen
Neunter Teil: Rechtsaufsicht
Aufsicht
Teilnahme an Sitzungen, Unterrichtung der Aufsichtsbehörde
Anordnung und Aufhebung von Maßnahmen
Beauftragte oder Beauftragter der Aufsichtsbehörde
Genehmigung von Geschäften
Zehnter Teil: Auflösung, Übergangsvorschrift, Inkrafttreten
(weggefallen)
Auflösung
Übergangsvorschrift
Inkrafttreten
Erster Teil
Allgemeines