Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank

AfrEntwBkÜbkG

Art 5

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AfrEntwBk%C3%9CbkG/5#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AfrEntwBk%C3%9CbkG/5#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen sowie die Allgemeinen Vorschriften nach Abschnitt 8 der Allgemeinen Vorschriften für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 4