§ 13 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 19.09.2017 – 2 BvC 46/14Wahlprüfungsbeschwerde (keine Verletzung der Wahlrechtsgleichheit durch 5 % - Sperrklausel, Versagung eines Eventualstimmrechts sowie die Staatsfinanzierung von Fraktionen, abgeordneten und politischen Stiftungen)Zitiert von 36
- BVerwG, 16.03.2016 – 6 C 65/14Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch der Presse gegenüber der Verwaltung des Deutschen BundestagesZitiert von 85
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein Mitglied des Bundestages, das im letzten Vierteljahr der Wahlperiode in den Bundestag eintritt, hat keinen Anspruch auf die Leistungen nach § 12 Abs. 2 und 3, wenn der Bundestag seine Tätigkeit bereits abgeschlossen hat.