Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

AVwGebO NRW

Anlage 19 Tarifstelle 12 - Arbeits- und Sozialrecht, Gesundheit, Pflege-, Pflegeassistenz- und Gesundheitsfachberufe, Wohn- und Teilhaberecht, Betreuungsrecht

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für Anlage 19 AVwGebO NRW liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 6