Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
AVwGebO NRWAnlage 17 Tarifstelle 10 - Gewerbe, Handel und Wirtschaft, Handwerk
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 17 AVwGebO NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.