Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-8-A/G

AVSG

§ 123 Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales richtet einen Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen ein. Der Beirat hat die Aufgabe, die Staatsregierung sachverständig in Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragenzu beraten. Er soll zu allgemeinen Regelungen und Maßnahmen im Bereich der Vertriebenen und Spätaussiedler gehört werden.

§ 122 § 124