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§ 123 AVSG (Bayern) — Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen

Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-8-A/G

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales richtet einen Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen ein. Der Beirat hat die Aufgabe, die Staatsregierung sachverständig in Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragenzu beraten. Er soll zu allgemeinen Regelungen und Maßnahmen im Bereich der Vertriebenen und Spätaussiedler gehört werden.