Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungsverordnung Vollzugs- und Verwaltungsdienst 2.1

AVO VVD 2.1

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 4. März 2024

Auf Grund des § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642) verordnet das Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen:

Inhaltsübersicht

Teil 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Erwerb der Befähigung

§ 2 Einstellungsvoraussetzungen

§ 3 Bewerbung

§ 4 Einstellung und Zulassung

§ 5 Rechtsstellung

Teil 2

Ausbildung

§ 6 Ausbildungsziel und Ausbildungsgrundsätze

§ 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes

§ 8 Gliederung und Gestaltung der Ausbildung

§ 9 Praktische Einführung im ersten Studienabschnitt

§ 10 Fachwissenschaftliches Studium im zweiten, vierten und sechsten Studienabschnitt

§ 11 Fachpraktisches Studium I und II im dritten und fünften Studienabschnitt

§ 12 Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen

§ 13 Organisation des fachpraktischen Studiums, Ausbildungskoordination

§ 14 Beurteilungen

§ 15 Bewertung der Leistungen

§ 16 Unterbrechung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes

§ 17 Vorzeitige Entlassung

Teil 3

Prüfung

§ 18 Zweck der Prüfung

§ 19 Landesjustizprüfungsamt

§ 20 Bestellung der Prüferinnen und Prüfer

§ 21 Prüferinnen und Prüfer

§ 22 Unabhängigkeit der Prüferinnen und Prüfer

§ 23 Prüfungsverfahren

§ 24 Schriftliche Prüfung

§ 25 Bewertung der Aufsichtsarbeiten

§ 26 Prüfungsnoten

§ 27 Schlussentscheidung ohne mündliche Prüfung

§ 28 Zwischenentscheidung ohne mündliche Prüfung

§ 29 Mündliche Prüfung

§ 30 Schlussentscheidung nach mündlicher Prüfung

§ 31 Niederschrift über die mündliche Prüfung

§ 32 Prüfungszeugnis

§ 33 Einsichtnahme

§ 34 Einwendungen

§ 35 Ordnungswidriges Verhalten im Prüfungsverfahren

§ 36 Wiederholung der Prüfung

§ 37 Entscheidungen über Prüfungsleistungen

§ 38 Zuerkennung der Befähigung für die Ämtergruppe ab dem zweiten Einstiegsamt in der Laufbahngruppe 1 im Justizvollzug

§ 39 Aufbewahrungsfristen

Teil 4

Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte

§ 40 Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte

Teil 5

Regelungen für Menschen mit Behinderungen

und von Behinderung bedrohte Menschen

§ 41 Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen

Teil 6

Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

Teil 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1