Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungsverordnung Vollzugs- und Verwaltungsdienst 2.1
AVO VVD 2.1Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 4. März 2024
Auf Grund des § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642) verordnet das Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Erwerb der Befähigung
§ 2 Einstellungsvoraussetzungen
§ 3 Bewerbung
§ 4 Einstellung und Zulassung
§ 5 Rechtsstellung
Teil 2
Ausbildung
§ 6 Ausbildungsziel und Ausbildungsgrundsätze
§ 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 8 Gliederung und Gestaltung der Ausbildung
§ 9 Praktische Einführung im ersten Studienabschnitt
§ 10 Fachwissenschaftliches Studium im zweiten, vierten und sechsten Studienabschnitt
§ 11 Fachpraktisches Studium I und II im dritten und fünften Studienabschnitt
§ 12 Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen
§ 13 Organisation des fachpraktischen Studiums, Ausbildungskoordination
§ 14 Beurteilungen
§ 15 Bewertung der Leistungen
§ 16 Unterbrechung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
§ 17 Vorzeitige Entlassung
Teil 3
Prüfung
§ 18 Zweck der Prüfung
§ 19 Landesjustizprüfungsamt
§ 20 Bestellung der Prüferinnen und Prüfer
§ 21 Prüferinnen und Prüfer
§ 22 Unabhängigkeit der Prüferinnen und Prüfer
§ 23 Prüfungsverfahren
§ 24 Schriftliche Prüfung
§ 25 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
§ 26 Prüfungsnoten
§ 27 Schlussentscheidung ohne mündliche Prüfung
§ 28 Zwischenentscheidung ohne mündliche Prüfung
§ 29 Mündliche Prüfung
§ 30 Schlussentscheidung nach mündlicher Prüfung
§ 31 Niederschrift über die mündliche Prüfung
§ 32 Prüfungszeugnis
§ 33 Einsichtnahme
§ 34 Einwendungen
§ 35 Ordnungswidriges Verhalten im Prüfungsverfahren
§ 36 Wiederholung der Prüfung
§ 37 Entscheidungen über Prüfungsleistungen
§ 38 Zuerkennung der Befähigung für die Ämtergruppe ab dem zweiten Einstiegsamt in der Laufbahngruppe 1 im Justizvollzug
§ 39 Aufbewahrungsfristen
Teil 4
Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte
§ 40 Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte
Teil 5
Regelungen für Menschen mit Behinderungen
und von Behinderung bedrohte Menschen
§ 41 Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
Teil 6
Schluss- und Übergangsvorschriften
§ 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen