Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung des Integrierte Leitstellen-Gesetzes
AVILSG§ 12 Dokumentation
Stand: 25.08.2026
Über die Leistungsnachweise und Prüfungen sind Niederschriften zu fertigen, die über alle für die Beurteilung wesentlichen Vorkommnisse Aufschluss geben müssen, insbesondere über Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse sowie eventuelle Unregelmäßigkeiten.