Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes
AVBayRDG§ 6 Indikation für einen arztbegleiteten Patiententransport
Stand: 25.08.2026
Arztbegleitete Patiententransporte dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie medizinisch indiziert sind. Die medizinische Indikation ist zu begründen und zu dokumentieren.