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§ 6 AVBayRDG (Bayern) — Indikation für einen arztbegleiteten Patiententransport

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Arztbegleitete Patiententransporte dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie medizinisch indiziert sind. Die medizinische Indikation ist zu begründen und zu dokumentieren.