Gesetze / Landesrecht Bayern / Kinderbildungsverordnung

AVBayKiBiG

§ 34 (noch nicht in Kraft)

Stand: 25.08.2026

Bayern1 Entscheidung

Für § 34 AVBayKiBiG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

←§ 33 →§ 35