Gesetze / Landesrecht Bayern / Kinderbildungsverordnung
AVBayKiBiG§ 15 Fachkräftegebot
Stand: 25.08.2026
In jeder Kindertageseinrichtung muss die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder durch pädagogische Fachkräfte im Sinn des § 16 Abs. 2 sichergestellt sein.