Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes

AVBayJG

§ 12g (noch nicht in Kraft)

Stand: 25.08.2026

Bayern

Für § 12g AVBayJG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 12f § 13