Gesetze / Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
AVBFernwärmeV§ 31 Aufrechnung
Stand: 10.06.2019
Gegen Ansprüche des Fernwärmeversorgungsunternehmens kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 31 AVBFernwärmeV →
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