Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ASP-Jagdverordnung Nordrhein-Westfalen
ASP-JVO NRW§ 1 Zweck der Verordnung
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung dient der Prävention sowie einer effektiven und zügigen Tilgung einer festgestellten Afrikanischen Schweinepest (ASP) zum Schutz der Wildtiere und zur Abwehr erheblicher Schäden in der Nutztierhaltung durch den räumlich und zeitlich begrenzten Einsatz besonderer jagdlicher Maßnahmen.