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APE

§ 18 Wesen und Aufgaben des kolleg24

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APE/18#abs-1 (1) Das kolleg24 ist eine gemeinsame Bildungseinrichtung des Freistaates Bayern und des Bayerischen Rundfunks, die in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen zur Fachhochschulreife führt. Dabei werden multimediale Angebote sowie Beratung an den kolleg24-Standorten genutzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APE/18#abs-2 (2) Das kolleg24 gliedert sich in vier Halbjahre.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/APE/18#abs-3 (3) Die Präsenztage und die Prüfungen im Rahmen des kolleg24 führt der Freistaat Bayern durch. § 12 Abs. 6 Satz 1 FOBOSO findet entsprechende Anwendung.

§ 17 § 19