Gesetze / Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
EGAOArt 97 § 3 Grunderwerbsteuer, Feuerschutzsteuer
Stand: 10.06.2019
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- BFH, 25.03.1992 – II R 46/89Zitiert von 11
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AOEG%201977/97-3#abs-1 (1) Die Abgabenordnung und die Übergangsvorschriften dieses Artikels gelten auch für die Grunderwerbsteuer und die Feuerschutzsteuer; abweichende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Soweit die Grunderwerbsteuer nicht von Landesfinanzbehörden verwaltet wird, gilt § 1 Abs. 2 der Abgabenordnung sinngemäß.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AOEG%201977/97-3#abs-2 (2)