Gesetze / Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

EGAO

Art 7 Hauptfeststellung der Einheitswerte der Mineralgewinnungsrechte

Stand: 01.01.2025

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AOEG%201977/7#abs-1 (1) Für Mineralgewinnungsrechte findet die nächste Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Januar 1977 statt (Hauptfeststellung 1977).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AOEG%201977/7#abs-2 (2) Die Einheitswerte für Mineralgewinnungsrechte, denen die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1977 zugrunde liegen, sind erstmals anzuwenden bei der Feststellung von Einheitswerten der gewerblichen Betriebe auf den 1. Januar 1977 und bei der Festsetzung von Steuern, bei denen die Steuer nach dem 31. Dezember 1976 entsteht.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AOEG%201977/7#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 sind letztmals anzuwenden für gesonderte Feststellungen auf den 1. Januar 2024.

Art 97 § 1