Gesetze / Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln AMSachKV § 13 Inkrafttreten Stand: 10.06.2019 Bund Die §§ 10 und 11 treten mit Wirkung vom 1. Januar 1978 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.