Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 82 Grundsatz
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BSG, 28.03.2000 – B 10 LW 2/99 RZitiert von 3
- BSG, 28.03.2000 – B 10 LW 4/99 RZitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vorschriften dieses Abschnitts ergänzen die Vorschriften der vorangegangenen Kapitel für Sachverhalte, die von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften der vorangegangenen Kapitel an nicht mehr oder nur noch übergangsweise eintreten können.