Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland
Stand: 10.06.2019
Bei Leistungen ins Ausland gilt § 41 entsprechend.
Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALGStand: 10.06.2019
Bei Leistungen ins Ausland gilt § 41 entsprechend.