Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
AKWISSENSCHAFTENSTV_G_2011§ 2 Inkrafttreten
Stand: 21.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AKWISSENSCHAFTENSTV_G_2011/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AKWISSENSCHAFTENSTV_G_2011/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 7. Juli 2011
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag