Gesetze / Assistenzhundeverordnung
AHundV§ 10 Konkret-individuelle Eignung als Assistenzhund
Stand: 01.03.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AHundV/10#abs-1 (1) Zusätzlich zur generellen Eignung des Hundes vergewissert sich die Ausbildungsstätte bei der Fremdausbildung und bei der Selbstausbildung so früh wie möglich, ob sich der Hund unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Menschen mit Behinderungen im konkreten Fall als Assistenzhund eignet. Die konkret-individuelle Eignung liegt vor, wenn der Mensch mit Behinderungen gegenüber der Ausbildungsstätte nachweist, dass
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AHundV/10#abs-2 (2) Die konkret-individuelle Eignung kann insbesondere nachgewiesen werden durch die Vorlage
Der Nachweis nach Satz 1 muss alle Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 umfassen.