Gesetze / Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
AHStatDV§ 11 Rechnungsbetrag
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AHStatDV%202022/11#abs-1 (1) „Rechnungsbetrag“ ist das in Rechnung gestellte Entgelt in vollen Euro pro anmeldepflichtiger Ware ohne Umsatzsteuer. Er entspricht der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage. Sind gewährte Skonti oder Rabatte, Transport- und Versicherungskosten und Abgaben sowie vor dem Eingang in das Erhebungsgebiet entrichtete Zölle Teil des Rechnungsbetrags, so müssen sie anteilig auf die anmeldepflichtigen Waren pro Warenposition aufgeteilt werden. Werden sowohl Waren als auch vor Ort erbrachte Dienstleistungen in Rechnung gestellt, ist nur der Wert der grenzüberschreitend gelieferten Waren zu berücksichtigen. Sind für eine importierte oder exportierte Ware Teilzahlungen vereinbart, ist der Rechnungsbetrag die Summe aller Teilzahlungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AHStatDV%202022/11#abs-2 (2) Der Umrechnungskurs für Rechnungsbeträge, die nicht in Euro gestellt werden, ist