Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

AGVwGO

Art 14 Inkrafttreten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt am 1. Dezember 1960 in Kraft. Die Art. 1, 5 bis 8, 10 und 11 des Gesetzes treten am 1. April 1960 in Kraft.

[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 28. November 1960 (GVBl S. 266). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

Art 13