Gesetze / Landesrecht Brandenburg / AGTierGesGDV · GVBl.II/14, [Nr. 90]

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesGDV)

6 Normen · Ausgangsfassung vom 11.12.2014 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Erhebung von Beiträgen, Tierbestandsmeldung und Festsetzung von Beiträgen
  2. § 2 Gewährung von Beihilfen
  3. § 3 Bildung von Rücklagen, Verwaltungskosten
  4. § 4 Feststellung des Krankheitszustandes
  5. § 5 Verfahren bei der Schätzung von Tieren
  6. § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    09.12.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Dezember 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 97])

  2. Historischer Änderungsnachweis

    19.12.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.12.2022

    § 1 geändert

    GVBl. II 2022, Nr. 76

  3. Historischer Änderungsnachweis

    19.11.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.11.2021

    § 1 geändert

    GVBl. II 2021, Nr. 94

  4. Historischer Änderungsnachweis

    04.12.2017 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 04.12.2017

    § 1 geändert

    GVBl. II 2017, Nr. 66

  5. Historischer Änderungsnachweis

    25.01.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 25.01.2016, Artikel 2

    § 3 geändert

    GVBl. I 2016, Nr. 05

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).