Außer Kraft: Art 108 AGSG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(aufgehoben)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 25.08.2026 zuerst so gesehen haben.
Für Art. 108 AGSG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.