Gesetze / Landesrecht Bayern / Gerichtsverfassungsausführungsgesetz
AGGVGArt 56 Anzuwendende Vorschriften
Stand: 25.08.2026
Im Übrigen finden die Vorschriften des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommißauflösung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnr. 7811-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in der am 29. November 2007 geltenden Fassung und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommißauflösung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnr. 7811-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in der am 29. November 2007 geltenden Fassung entsprechende Anwendung.