Gesetze / Landesrecht Bayern / AGG 10 · GVBl. S. 522, BayRS 12-2-I

Gesetz über die Aufgaben der G10-Kommission im Bayerischen Landtag und zur Ausführung des Art. 10-Gesetzes – G 10

5 Normen · Ausgangsfassung vom 11.12.1984 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

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NormZitierende Entscheidungen
Art. 21

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Art. 1
  3. Art. 2
  4. Art. 3
  5. Art. 4 (aufgehoben)
  6. Art. 5
  7. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.03.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 15 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.