Gesetze / Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik
AGB DDR§ 245
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AGB%20DDR/245#abs-1 (1) Frauen ist auf Verlangen der jährliche Erholungsurlaub vor dem Schwangerschaftsurlaub oder unmittelbar im Anschluß an den Wochenurlaub zu gewähren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AGB%20DDR/245#abs-2 (2)