Gesetze / Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik
AGB DDR(XXXX) §§ 242 und 243 (weggefallen)
Für (XXXX) §§ 242 und 243 AGB DDR liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.