Gesetze / Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik
AGB DDR(XXXX) §§ 252 bis 266 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für (XXXX) §§ 252 bis 266 AGB DDR liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.