Art 145 (ex-Artikel 125 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 4
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- EuGH, 04.07.2013 – C-233/12Soziale Sicherheit: Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen auf eine internationale Organisation und Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BVerfG, 06.07.2010 – 2 BvR 2661/06Zu den Voraussetzungen einer Ultra-vires-Kontrolle bei vermeintlich kompetenzwidrigem Verhalten der Unionsgewalt, einer Entschädigung bei rückwirkender Nichtanwendbarkeit eines Gesetzes infolge einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union und eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bei Nichtbeachtung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (Bestätigung von BVerfGE 82, 159 [194])Zitiert von 116
- VG Potsdam, 16.03.2021 – 8 K 3117/19.AZitiert von 3
- EuGH, 11.09.2014 – C-413/13Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Mitgliedstaaten und die Union arbeiten nach diesem Titel auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie der Fähigkeit der Arbeitsmärkte hin, auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren, um die Ziele des Artikels 3 des Vertrags über die Europäische Union zu erreichen.