Gesetze / Landesrecht Bayern / Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken
ABOB§ 3 Datenschutz
Stand: 25.08.2026
Die Bayerischen Staatlichen Bibliotheken sind berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.