Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 13. März 2003 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechtes
ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2003§ 2
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2003/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2003/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem dieses Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 10. Juli 2003
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
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