Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1992 zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer Grade
ABKAKADGRADE_G_1993§ 2
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ABKAKADGRADE_G_1993/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ABKAKADGRADE_G_1993/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen gemäß seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.
Potsdam, den 19. Oktober 1993
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Abkommen