Gesetze / Landesrecht Brandenburg / 22. ErhZV · GVBl.II/18, [Nr. 44]
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (22. Erhaltungszielverordnung - 22. ErhZV)
4 Normen · Ausgangsfassung vom 09.07.2018 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Festsetzung
- § 2 Erhaltungsziele
- § 3 Gebietsabgrenzung
- § 4 Inkrafttreten
- Anlage 1 Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
- Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
- Anlage 3 Ökologische Erfordernisse für einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG
- Anlage 4 Ökologische Erfordernisse für einen günstigen Erhaltungszustand von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG
- Anlage 5 Übersichtskarte, Topografische Karten
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 4 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.