Gesetze / Landesrecht Brandenburg / 17. ErhZV · GVBl.II/18, [Nr. 19]
Siebzehnte Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (17. Erhaltungszielverordnung - 17. ErhZV)
4 Normen · Ausgangsfassung vom 02.03.2018 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Festsetzung
- § 2 Erhaltungsziele
- § 3 Gebietsabgrenzung
- § 4 Inkrafttreten
- Anlage 1 Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
- Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
- Anlage 3 Ökologische Erfordernisse für einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG
- Anlage 4 Ökologische Erfordernisse für einen günstigen Erhaltungszustand von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG
- Anlage 5 Übersichtskarte, Topografische Karten
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 4 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
31.01.2024 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 31. Januar 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 8])
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.