Gesetze / Sechstes Überleitungsgesetz
ÜblG 6§ 5 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%9CblG%206/5#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt in dem Zeitpunkt in Kraft, in dem die alliierten Vorbehaltsrechte in bezug auf Berlin fortfallen oder suspendiert werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%9CblG%206/5#abs-2 (2) Das Auswärtige Amt gibt den Zeitpunkt des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.