Gesetze / Erstes Überleitungsgesetz
ÜblG 1§ 9
Stand: 10.06.2019
Fürsorgekosten sind sowohl Geldleistungen (laufende und einmalige Unterstützungen) als auch Sachleistungen der offenen und geschlossenen Fürsorge.
Gesetze / Erstes Überleitungsgesetz
ÜblG 1Stand: 10.06.2019
Fürsorgekosten sind sowohl Geldleistungen (laufende und einmalige Unterstützungen) als auch Sachleistungen der offenen und geschlossenen Fürsorge.